Motorrad
Klasse AM
✓ Mindesalter 16 Jahre
✓ Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-kraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Klasse A1
✓ Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
✓ Mindesalter 16 Jahre * Vorbesitz: – * Eingeschlossen: AM
Klasse A2
✓ Mindesalter 18 Jahre * Vorbesitz: – * Eingeschlossen: AM, A1
Wichtig für Interessenten zwischen 21 und 24 Jahre - Führerscheinklasse A mit Schlüsselzahl 80
✓ Dein Gewinn: Die stufenweise Ausbildung von Klasse A2 auf Klasse A entfällt!
Klasse A
✓Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
✓Mindesalter 24 Jahre * Vorbesitz: – * Eingeschlossen: AM, A1, A2
B196
✓ das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
✓ eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden
Wie viele Fahrstunden benötige ich?
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler/innen. Wir sind stets bemüht die Anzahl der Fahrstunden so gering wie möglich zu halten, ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen.
Zusatzgebühren: Fallen unabhängig von den Fahrschulpreisen für TÜV und Verwaltung an.
Diese Gebühren werden nicht an die Fahrschule entrichtet und können bei uns erfragt werden.